Wissenswertes zur Frage nach dem Honorar
Die Tätigkeit eines Berufsdetektivs ist eine Personaldienstleistung, abgerechnet nach Zeitaufwand.
Zusätzlich zum Stundenhonorar entstehen eventuell Zuschläge für Nachtarbeit, für Einsätze an Sonn- und Feiertagen und für Kilometergeld (pro gefahrenem Einsatzkilometer).
Der Einsatz von spezieller Technik (GPS Tracking, versteckte Kameraüberwachung, PC-Überwachung etc.) unterliegt ebenfalls einer gesonderten Verrechnung.
Pauschalierte Kostenverrechnung nach Absprache.
Verursacherprinzip
In der österreichischen Rechtsordnung gilt das sogenannte Verursacherprinzip.
Die Kosten der notwendigen Beauftragung gelten in bestimmten Fällen als Rechtsverfolgungskosten.
Derjenige, der durch sein Verhalten den Einsatz von Berufsdetektiven, Sachverständigen oder Rechtsanwälten notwendig gemacht hat, hat dem Auftraggeber diese Kosten zu ersetzen.
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